Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Aufarbeitung der Wind- und Schneebruchschäden

Aufarbeitungsappell für Fichtenschadholz wegen der Gefahr von Borkenkäfermassenvermehrung: Forstverwaltung drängt zur sachgemäßen Aufarbeitung und Behandlung der Wind- und Schneebruchschäden im Gemeindegebiet:
Die Aufarbeitung und der sachgemäße Umgang mit den Schnee- und Windbruchschäden an Fichten in den Wäldern im Gemeindegebiet ist dringend notwendig, um eine Borkenkäfermassenvermehrung von Buchdrucker und Kupferstecher zu verhindern. Hierzu gibt die zuständige Forstbehörde in Rosenheim folgende Hinweise:
1. Jeder Waldbesitzer ist verpflichtet, gebrochenes oder geworfenes Fichtenholz rechtzeitig waldschutzwirksam möglichst bis Ende April 2024 aufzuarbeiten, um eine ggf. dramatische Ausbreitung des Borkenkäfers
in den Wäldern ab Frühsommer 2024 zu verhindern.
2. Waldbesitzer sollen sich v.a. auf die Aufarbeitung der Fichte konzentrieren und ggf. die Aufarbeitung anderer Schäden z.B. Laubholz oder Kiefer bis auf Weiteres verschieben.
3. Abgebrochene Fichten und Fichtengipfel sind Brutmaterial für den Borkenkäfer und sollten auf jeden Fall vordringlich aufgearbeitet werden. Das Holz muss nach der Aufarbeitung entweder aus dem Wald, vor Ausflug der Borkenkäfer, abgefahren werden oder min. 500m vom nächstgelegenen Fichtenwald zwischengelagert werden. Das Fichtenrestholz muss auch unbedingt waldschutzwirksam behandelt werden. Das wird i.d.R. durch Hacken des Waldrestholzes sichergestellt.
4. Angeschobene oder gebogene Fichten haben i.d.R. noch Wurzelverbindung und können dem Borkenkäfer noch etwas länger standhalten als abgebrochene Fichten.
5. Waldbesitzer können sich bei Fragen an das zuständige Forstrevier wenden, um sich über sinnvolle Aufarbeitungsalternativen und Fördermöglichkeiten zu informieren. Bei der Suche nach dem entsprechenden
Förster hilft der „Försterfinder“ im Internet. Das AELF weist in diesem Zusammenhang auch auf geltende Vorschriften hin, die Waldbesitzer zur Käferabwehr verpflichten. Käferbefall ist der Forstbehörden anzuzeigen und befallenes Holz ist umgehend aufzuarbeiten und unschädlich zu machen. Das kann die rechtzeitige Entrindung/ Streifung oder die Lagerung mindestens 500m vom nächsten Nadelwald entfernt sein.
6. Trotz der großen Schäden sollten Waldbesitzer unbedingt einen „kühlen Kopf“ bewahren und die Schneebruchschäden nie allein aufarbeiten. Bei gefährlichen Schneebrüchen oder Windwürfen sollte mit Maschinenunterstützung gearbeitet werden bzw. sollten professionelle Forstunternehmer die Aufarbeitung der Schäden im Auftrag des Waldbesitzers übernehmen.
7. Etliche Waldbesitzer warten derzeit auf die aktuell stark ausgelasteten Forstunternehmer zur Aufarbeitung der geschädigten Fichtenhölzer. Sofern die Aufarbeitung einzelner Fichten Schadflächen nicht veranlasst wird, sollten diese dem zuständigen Förster gemeldet werden, damit noch rechtzeitig auf die Aufarbeitung hingewirkt werden kann.

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