Abfallgebühren –
Gebührenermäßigung bei Windelgebrauch
Aufgrund der Verwaltungsrichtlinie des Landkreises Rosenheim von 2013 wird privaten Haushalten
- in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind,
- in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
in Anwendung der Härtefallregelung des § 6 Abs. 4 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Rosenheim die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte monatlich um 4,85 € ermäßigt.
Die Rückerstattung des Ermäßigungsbetrages erfolgt zum Jahresende.
Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe zu Ziffer 1) sind durch ein Attest nachzuweisen.