Müllgebührenermäßigung

Abfallgebühren –

Gebührenermäßigung bei  Windelgebrauch

 

Aufgrund der Verwaltungsrichtlinie des Landkreises Rosenheim von 2013 wird privaten Haushalten 

  1. in denen ständig eine Person lebt, die dauerhaft in größerem Maße Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt und deshalb regelmäßig größere Restmüllmengen als üblich zu entsorgen sind,
  2. in denen ständig mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

in Anwendung der Härtefallregelung des § 6 Abs. 4 der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Rosenheim die Gebühr bei Vorliegen einer sozialen Härte monatlich um 4,85 € ermäßigt.

Die Rückerstattung des Ermäßigungsbetrages erfolgt zum Jahresende.

Die Voraussetzungen für das Vorliegen der Ermäßigungsgründe zu Ziffer 1) sind durch ein Attest nachzuweisen.

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